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  • AutorenbildRoman BrĂŒngger

Neuerung Privatanteil Fahrzeug per 01.01.2022 🚗

Aktualisiert: 4. Jan. 2022

Eine wichtige Änderung in der SalĂ€rbuchhaltung ist die Erhöhung des Privatanteils auf GeschĂ€ftsfahrzeuge. Der Privatanteil Fahrzeug betrĂ€gt neu 0.9 Prozent pro Monat (10.8% Prozent des Kaufpreises exkl. Mehrwertsteuer pro Jahr). Der Mindestbetrag bleibt unverĂ€ndert bei CHF 150.


Die Verantwortlichen der Lohnbuchhaltung mĂŒssen somit den Privatanteil neu berechnen und im bexio manuell anpassen.


Berechnungsbeispiel:

Kaufpreis Fahrzeug exkl. MWST

CHF 54'000

Privatanteil pro Jahr (10.8% v. 54'000)

CHF 5'832*

Privatanteil pro Monat (0.9% v. 54'000)

​CHF 486*

*sozialversicherungspflichtig, inkl. MWST


Der Privatanteil kann unter "Mitarbeiter" - "Grundlohndaten" als Lohnart erfasst werden.



Der Grund wieso Privatanteile berĂŒcksichtigt werden liegt darin, dass ein GeschĂ€ftsfahrzeug unter UmstĂ€nden auch privat genutzt werden kann. Eine private Nutzung ist beispielsweise die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Dabei ist zu beachten, dass das Feld F im Lohnausweises angekreuzt werden muss. In bexio ist diese Einstellung wie folgt vorzunehmen:





Der Privatanteil ist wie gewohnt mit der MWST abzurechnen. Bei der Verwendung der bexio Lohnart 1910 wird die MWST automatisch abgerechnet und bei der Verbuchung in die Finanzbuchhaltung berĂŒcksichtigt. Bei der effektiven Abrechnungsmethode wird der Code "UN77" ausgewĂ€hlt. Bei der Abrechnung mit SaldosteuersĂ€tzen wird der in den MWST Grundeinstellungen hinterlegte Standard MWST Saldosteuersatz ausgewĂ€hlt. Bei der Verwendung von zwei oder mehr SaldosteuersĂ€tzen, wird man nach dem Saldosteuersatz gefragt. Bei SelbstĂ€ndigen die mit SaldosteuersĂ€tzen abrechnen muss keine MWST auf dem Privatanteil abgerechnet werden. Der Saldosteuersatz berĂŒcksichtigt bereits den Privatanteil.


Diese Änderung löst die bĂŒrokratische Fehlentscheidung des Aufrechnens der um den maximalen abzugsfĂ€higen Arbeitsweg ĂŒbersteigenden Fahrkosten als Lohnbestandteil ab. Der prozentuale Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis muss nicht mehr berĂŒcksichtigt werden.


Quelle: Änderung Berufskostenverordnung Art. 5a


 

Verwendete Software:

www.bexio.ch (Cloudbasierte Buchhaltungssoftware)


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