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Neue Grenzbeträge (Eintrittsschwellen resp. Kennzahlen) bei der AHV, BVG und 3. Säule

Mit der Medienmitteilung vom 14.10.2020 teilt der Bund mit, dass er die AHV Minimalrente per 2021 um CHF 10 anpasst. Infolge dessen verändern sich alle diesem Wert folgenden Grenzbeträge. Nachfolgend findet Ihr die aktuellen Kennzahlen per 01.01.2021

Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundes vom 14.10.2020.

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