MWST Erhöhung per 01.01.2024: Das musst du beachten. 🧐
top of page
  • AutorenbildRoman Brüngger

MWST Erhöhung per 01.01.2024: Das musst du beachten. 🧐

Aktualisiert: 4. Nov. 2023

Mit dem Ja zur Rentenaltererhöhung für Frauen auf 65 Jahre und dem Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV wird die MWST nun definitiv per 01.01.2024 erhöht. Das sind die wichtigsten Punkte:


Diese Sätze werden per 01.01.2024 angepasst:

bis 31.12.2023

ab 01.01.2024

​MWST Normalsatz

7.7%

​8.1%

MWST reduzierter Satz

2.5%

​2.6%

MWST Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen

3.7%

3.8%

Die Steuererhöhung bewirkt auch eine Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze:

​bis 31.12.2023

​ab 01.01.2024

0.1%

0.1%

0.6%

0.6%

1.2%

1.3%

2.0%

2.1%

2.8%

3.0%

3.5%

3.7%

4.3%

4.5%

5.1%

5.3%

5.9%

6.2%

6.5%

6.8%

Knifflig wird die Abgrenzung und Wahl des richtigen Steuersatzes bei jahresübergreifenden Leistungen. Grundsätzlich gilt: Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz rund um den Jahreswechsel ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Die ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen. Jahresübergreifende Leistungen sind in Teilrechnungen zu unterteilen oder als separat besteuerte Positionen in Rechnung zu stellen.


Wir empfehlen, frühzeitig Vorbereitungen zu treffen, um für die Umstellung bereit zu sein. Initial ist man auf die Änderungen innerhalb der Software angewiesen. Nachfolgend führen wir auf, was genau zu beachten ist.


Generelle Anpassungen
  • Anpassung der Steuersätze im Online-Shop

  • Umstellung in weiteren Systemen (bsp. POS)

  • Neukalkulation der Preise

  • Kundeninformation bei Preiserhöhungen

  • Anpassung von Drucksachen

  • Anpassung von Abonnementen

  • Überprüfen der Lohnbuchhaltung beim Berücksichtigen eines Privatanteils

  • Daueraufträge anpassen (z.B. Leasingraten)


bexio spezifische Informationen

Ein Unternehmen das Leistungen im Jahr 2024 oder darüber hinaus erbringt, muss nach MWST-Info 19 diese Leistungen anteilsmässig mit dem neuen MWST Satz besteuern. Die neuen MWST Codes dazu sind im bexio in der Einstellungen zu den Steuersätzen angelegt worden.


Mit der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023 resp. für das 2. Semester 2023, kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.


Anpassungen in bexio
  • Dienstleistungen (z.B. Softwareabos) deren Laufzeit bis in Jahr 2024 reichen, werden bereits schon jetzt mit dem angepassten Steuersatz in Rechnung gestellt. Damit die Vorsteuern richtig abgerechnet werden → siehe Vorsteuercodes.

  • In den MWST Grundeinstellungen die neue Periode (01.01.2024 - 31.12.2024) erstellen und die Standard Mehrwertsteuersätze auswählen.

  • Gültigkeit der Codes bisherigen Codes einschränken bis 31.12.2023. Es kann sein, dass im Folgejahr Leistungen zum bisherigen Satz abzurechnen sind. In diesem Fall können die Codes auch über das Gültigkeitsdatum hinaus angewendet werden.

  • Den Produkten sind per 01.01.2024 die neuen Steuersätze zu hinterlegen, um die Rechnungen für Lieferungen oder Leistungen mit den neuen Steuersätzen zu stellen.

  • Im Kontenplan ist zu überprüfen, ob die Standard MWST-Sätze selbständig anzupassen sind oder automatisch angepasst wurden.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend und wird laufend ergänzt.



Weitere Informationen

Die MWST-Info 19 zur Steuersatzanpassung per 01.01.2024 ist hier aufgeschaltet. Sie dient als Leitfaden für Unternehmen wie die Anpassung umzusetzen ist und beinhaltet verschiedene Fallbeispiele.



 

Verwendete Software:

www.bexio.ch (Cloudbasierte Buchhaltungssoftware)

www.rombro.ch (bexio Expertise)

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page